Terms of Service
Our terms of service outline the rules, guidelines, and agreements that govern the use of our services and products.
1. Definitionen
Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, mit der der Auftragnehmer eine Vereinbarung trifft, über deren Abschluss verhandelt oder die dem Auftragnehmer ein Angebot unterbreitet.
Auftrag: Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag, der rechtlich zustande kommt, wenn der Kunde das Angebot von dem Auftragnehmer annimmt.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Etwaige Einkaufs- oder andere Bedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich abgelehnt. Falls Produkte oder Dienstleistungen Dritter dem Kunden von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, gelten die Bedingungen der jeweiligen Dritten für diese Dienstleistungen oder Produkte, sofern deren Anwendbarkeit dem Kunden mitgeteilt wurde und dieser eine angemessene Gelegenheit hatte, diese Bedingungen zur Kenntnis zu nehmen. Abweichende Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dadurch aufgehoben.
3. Angebot und Auftrag
Auf Anfrage erstellt der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeit ein detailliertes Angebot für jeden Auftrag an den Kunden.
Aufträge werden entweder auf Stundenbasis oder als Projektpauschale abgerechnet. Bei einem Stundenangebot wird das Honorar berechnet, indem die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden mit den jeweils gültigen Stundensätzen multipliziert wird. Build in Amsterdam behält sich das Recht vor, die Stundensätze anzupassen. Bei einem Angebot auf Projektbasis wird der (detaillierte) Projektpreis angegeben. Alle angegebenen Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und zuzüglich Hosting-Kosten.
Angebote sind 14 Tage gültig. Der Kunde kann aus dem Angebot keine Rechte ableiten, es sei denn, die Parteien haben dies schriftlich anders vereinbart. Angebote können sich aufgrund unvorhergesehener Änderungen der Arbeit ändern. Der Auftragnehmer wird den Kunden so früh wie möglich über solche Änderungen informieren. Überschreitungen von Angeboten bis zu 15 % bei Aufträgen unter € 5.000 (ohne MwSt.) sowie bis zu 10 % bei Aufträgen über € 10.000 (ohne MwSt.) gelten als vom Kunden akzeptiert und erfordern keine vorherige Mitteilung von dem Auftragnehmer. Sollten auf Wunsch des Kunden eine Schätzung für Drittanbieter-Kosten erstellt werden, ist diese lediglich indikativ.
Ein Angebot muss vom Kunden schriftlich angenommen werden, um den Vertrag (im Folgenden auch: Auftrag) zwischen den Parteien abzuschließen. Wenn der Kunde das Angebot nicht ausdrücklich annimmt, aber dem Auftragnehmer die Erlaubnis erteilt, mit der Arbeit zu beginnen, gilt diese Erlaubnis als Annahme des Angebots.
Der Kunde kann einen Auftrag nicht widerrufen.
Änderungen am Auftrag müssen vom Kunden rechtzeitig und schriftlich an den Auftragnehmer mitgeteilt werden. Änderungen werden erst wirksam, wenn sie von dem Auftragnehmer akzeptiert wurden.
Sofern nicht anders vereinbart, umfasst der Auftrag nicht:
Recherchen über bestehende Markenrechte, Patentrechte, Designrechte, Handelsnamenrechte, Urheberrechte oder ähnliche Rechte Dritter;
Untersuchungen zur Verfügbarkeit der vorgenannten Schutzmöglichkeiten;
Die Beantragung von Genehmigungen oder Gütesiegeln sowie die Prüfung, ob die Anweisungen des Kunden und das Ergebnis des Auftrags den Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
4. Lieferzeiten
Jede von dem Auftragnehmer angegebene Frist für die Fertigstellung des Auftrags ist unverbindlich, es sei denn, es wurde schriftlich anders vereinbart.
Aus einer von dem Auftragnehmer angegebenen Frist können keine Rechte abgeleitet werden, es sei denn, die Parteien haben dies schriftlich anders vereinbart.
Falls der Auftragnehmer eine Frist überschreiten sollte, wird der Auftragnehmer den Kunden entsprechend informieren, um die Konsequenzen der Verzögerung für den weiteren Fortschritt der Planung zu besprechen. In jedem Fall gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Kunde dem Auftragnehmer eine schriftliche Mahnung übermittelt hat, in der dem Unternehmen eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels gesetzt wurde, und diese Frist abgelaufen ist. Die Mahnung sollte eine möglichst umfassende Beschreibung des Mangels enthalten, um dem Auftragnehmer die Gelegenheit zu geben, angemessen zu reagieren.
Falls der Auftragnehmer für die Durchführung des Auftrags weitere Informationen, Beiträge, Feedback oder Materialien vom Kunden benötigt, beginnt die Frist für die Fertigstellung des Auftrags erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer diese Informationen, Beiträge, Feedback oder Materialien erhält. Sämtliche zusätzlichen Kosten, die aus der Verzögerung entstehen, trägt der Kunde in vollem Umfang.
5. Rechnungsstellung und Kosten
Arbeitsstunden werden nach der Präsentation und Abnahme des jeweiligen Projektabschnitts in Rechnung gestellt. Ein Projektabschnitt gilt als abgenommen, wenn nach der Präsentation des Arbeitsergebnisses innerhalb von fünf Arbeitstagen kein Widerspruch oder keine erheblichen Mängel seitens des Kunden geäußert werden.
Zusätzlich werden weitere Kosten wie Büro-, Reise- und Übernachtungskosten sowie Ausgaben für Drucke, Kopien, Muster, Prototypen und externe Dienstleistungen gesondert in Rechnung gestellt.
Führt der Auftragnehmer zusätzliche Arbeiten aus oder muss diese ausführen, weil (i) der Auftrag erweitert und/oder geändert wurde, (ii) Informationen, Beiträge, Feedback, Materialien oder Daten vom Kunden verspätet, fehlerhaft oder unvollständig bereitgestellt wurden, (iii) das Briefing geändert oder fehlerhaft ist, (iv) das Design oder Ergebnis aufgrund unsachgemäßer Nutzung wiederhergestellt werden muss, (v) eine Beaufsichtigung der Mitarbeiter oder Lieferanten des Kunden außerhalb der Bedingungen des Auftrags (auf Wunsch oder aus Notwendigkeit) erforderlich ist oder (vi) äußere Umstände den Auftragnehmer dazu zwingen, weitere oder andere Arbeiten zu leisten, werden diese Zusatzleistungen – unabhängig davon, ob ein Festpreis vereinbart war oder nicht – zu den jeweils geltenden Stundensätzen von dem Auftragnehmer abgerechnet.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Anfragen des Kunden zur Durchführung von Zusatzarbeiten zu entsprechen. Der Auftragnehmer kann für die genannten Zusatzarbeiten auch eine separate Vereinbarung verlangen. Die Zusatzarbeiten können zu einer Verschiebung der vereinbarten Fristen und Termine führen. Die von dem Auftragnehmer angegebenen neuen Fristen und Termine ersetzen die zuvor vereinbarten.
Kommt es durch das Verhalten des Kunden oder durch Umstände, die in den Risikobereich des Kunden fallen, zu einer Verzögerung des Auftrags und werden während oder aufgrund dieser Verzögerung neue Techniken, Plattformen, Software, Vorschriften oder (digitale) Infrastrukturen eingeführt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag an diese neuen Techniken, Plattformen, Software, Vorschriften oder (digitalen) Infrastrukturen anzupassen und die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Auftrag auf der Grundlage veralteter Techniken, Plattformen, Software, Vorschriften oder (digitaler) Infrastrukturen auszuführen, nach eigenem Ermessen von dem Auftragnehmer.
Sofern nicht anders vereinbart, sind im vereinbarten Preis maximal zwei Korrekturrunden enthalten. Weitere Korrekturen oder Korrekturrunden werden zusätzlich berechnet.
Der Auftragnehmer kann eine Anzahlung, Vorauszahlung oder Zahlung in Raten verlangen.
6. Zahlung
Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum erfolgen. Wenn nach Ablauf dieser Frist keine (vollständige) Zahlung bei dem Auftragnehmer eingegangen ist, gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, und schuldet einen Zinssatz in Höhe des gesetzlichen Handelszinssatzes (wettelijke handelsrente). Sämtliche tatsächlich entstandenen Kosten, wie Prozesskosten sowie außergerichtliche und gerichtliche Kosten, einschließlich der vollständigen Kosten für rechtliche Unterstützung, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros, die im Zusammenhang mit verspäteten Zahlungen anfallen, trägt der Kunde. Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf mindestens 10 % des Rechnungsbetrags, mit einem Mindestbetrag von € 250.
Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen aus der Vereinbarung nicht (vollständig) erfüllt oder anderweitig in Verzug ist, kann der Auftragnehmer alle Arbeiten für den Kunden mit sofortiger Wirkung einstellen oder aussetzen, ohne dafür haftbar zu sein. Außerdem ist es dem Kunden in diesem Fall nicht (oder nicht länger) gestattet, die zur Verfügung gestellten Ergebnisse zu nutzen, und jede im Rahmen des Auftrags erteilte Lizenz erlischt, es sei denn, das Versäumnis des Kunden ist im Verhältnis zum gesamten Auftrag von geringfügiger Bedeutung.
Der Kunde hat die Zahlungen an den Auftragnehmer ohne Abzug oder Verrechnung zu leisten. Etwaige erhaltene Vorauszahlungen werden von dem Auftragnehmer mit der Schlussrechnung verrechnet. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht oder Recht auf Aufrechnung.
7. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer und der Kunde stellen sicher, dass die einander zur Verfügung gestellten Daten, die als vertraulich bekannt sind oder vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten, vertraulich bleiben. Dies umfasst stets alle als vertraulich gekennzeichneten Daten. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht, wenn und soweit die Offenlegung von Informationen an Dritte aufgrund eines Gerichtsbeschlusses, einer gesetzlichen Regelung, zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vereinbarung oder auf der Grundlage einer behördlichen Anordnung erforderlich ist.
Die vertraulichen Daten, die die Parteien voneinander erhalten, werden ausschließlich für den Zweck verwendet, für den sie bereitgestellt wurden.
8. Datenschutz und Datenverarbeitung
Auf Anfrage von dem Auftragnehmer wird der Kunde den Auftragnehmer schriftlich darüber informieren, wie er die Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten umsetzt. Wenn der Kunde einen von dem Auftragnehmer bereitgestellten Dienst in Anspruch nimmt, liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten beim Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm verarbeiteten Daten nicht rechtswidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen rechtlichen Ansprüchen Dritter, aus welchen Gründen auch immer, im Zusammenhang mit diesen Daten oder der Durchführung des Auftrags frei.
Die mit einer Anfrage oder einer behördlich erteilten Anordnung verbundenen Kosten sowie Kosten, die sich aus einer gesetzlichen Verpflichtung ergeben, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
9. Sicherheit
Wenn die Parteien vereinbart haben, dass eine Form von Informationssicherheit bereitgestellt wird, stellt der Auftragnehmer sicher, dass die Informationssicherheit den schriftlichen Spezifikationen zur Sicherheit entspricht, die zwischen den Parteien vereinbart wurden. Wenn die Parteien keine schriftlichen Spezifikationen zur Sicherheit vereinbart haben, wird die Sicherheit einem Niveau entsprechen, das im Hinblick auf die Implementierungskosten, die Art, den Umfang und den Kontext der zu schützenden Informationen, die Zwecke, den Stand der technologischen Entwicklung, die normale Nutzung der Produkte und Dienstleistungen sowie die Schwere der vorhersehbaren Risiken nicht als unangemessen erachtet wird.
Die Zugangsdaten oder Identifikationscodes, Zertifikate oder andere Sicherheitsmittel, die der Auftragnehmer dem Kunden zur Verfügung stellt, sind vertraulich und dürfen nur an autorisierte Personen innerhalb der Organisation des Kunden weitergegeben werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die bereitgestellten Zugangscodes, Identifikationscodes und Zertifikate jederzeit zu ändern.
Der Kunde hat seine Systeme angemessen zu sichern und diese Systeme sicher zu halten. Der Auftragnehmer kann den Kunden in Sicherheitsfragen anweisen. Wenn der Kunde diesen Anweisungen nicht folgt, stellt der Kunde den Auftragnehmer von jeglichem Schaden frei, der durch die Nichteinhaltung dieser Anweisungen verursacht wird.
10. Eigentumsvorbehalt
Alle an den Kunden gelieferten Gegenstände und Inhalte bleiben im Eigentum von dem Auftragnehmer, bis alle ausstehenden Zahlungen, die der Kunde an den Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags zu leisten hat, vollständig bezahlt sind. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle Informationen, Daten, Dokumente und/oder Software, die im Rahmen des Auftrags oder einer Vereinbarung zwischen den Parteien empfangen (oder erstellt) wurden, zurückzubehalten, bis der Kunde alle fälligen Beträge an den Auftragnehmer bezahlt hat.
11. Risikoübertragung
Im Falle der Lieferung von Gegenständen, Daten, Dokumenten, Software oder Datendateien, die zur Erfüllung der Vereinbarung erstellt wurden, an den Kunden oder deren Nutzung durch den Kunden geht das Risiko für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Unterschlagung zum Zeitpunkt der Lieferung dieser Gegenstände, Daten, Dokumente, Software und Datendateien auf den Kunden über.
12. Urheberrechte
Alle Urheberrechte und geistigen Eigentumsrechte, die aus dem Auftrag resultieren – einschließlich Urheberrechte, Designrechte und Markenrechte – gehören dem Auftragnehmer, seinen Lizenzgebern oder Lieferanten. Die Rechte, auf die der Auftragnehmer Anspruch hat, beziehen sich unter anderem auf Software, Daten, Dateien, Datenbanken, Websites, Geräte, Entwürfe, Skizzen, Dokumentationen, Berichte, Analysen, Beratungen, Designs usw.
Soweit ein solches Recht nur durch Hinterlegung oder Registrierung erlangt werden kann, ist der Auftragnehmer die einzige Partei, die hierzu autorisiert ist.
Die Parteien können vereinbaren, dass alle oder Teile der im vorherigen Absatz genannten Rechte an den Kunden übertragen werden. Eine solche Übertragung und etwaige Bedingungen, unter denen die Übertragung erfolgt, müssen immer schriftlich vereinbart werden. Bis zum Zeitpunkt der Übertragung wird ein Nutzungsrecht gewährt, wie in Absatz 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
Der Auftragnehmer hat jederzeit das Recht, seinen Namen auf oder in der Nähe von, oder in der Werbung für das Ergebnis des Auftrags anzuzeigen oder zu entfernen. Ohne vorherige Genehmigung von dem Auftragnehmer ist es dem Kunden nicht gestattet, das Ergebnis zu veröffentlichen oder zu reproduzieren, ohne den Namen von dem Auftragnehmer zu nennen.
Alle Illustrationen, Prototypen, Entwürfe, Entwurfsskizzen, Filme und anderen Materialien oder (elektronischen) Dateien, die von dem Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags erstellt wurden, bleiben im Eigentum von dem Auftragnehmer, unabhängig davon, ob sie dem Kunden oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden.
Falls Software, Daten, Dateien, Datenbanken, Websites, Geräte, Entwürfe, Skizzen, Dokumentationen, Berichte, Analysen, Beratungen, Designs usw., die dem Kunden gehören, im Rahmen des Auftrags verwendet oder verwendet werden sollen, stellt der Kunde den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich auf eine angebliche Verletzung seiner geistigen Eigentumsrechte beziehen. In diesem Fall stellt der Kunde den Auftragnehmer auch von allen Kosten frei, die daraus resultieren.
13. Lizenz / Nutzung
Wenn der Kunde alle seine Verpflichtungen aus der Vereinbarung mit den Auftragnehmer vollständig erfüllt, erwirbt er eine exklusive, nicht übertragbare, nicht verpfändbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung des Ergebnisses des Auftrags gemäß der im Auftrag vereinbarten beabsichtigten Nutzung. Wenn keine solche Nutzung vereinbart wurde, ist die Lizenz auf die Nutzung des Ergebnisses beschränkt, für die zum Zeitpunkt der Vergabe des Auftrags feste Absichten bestanden. Diese Absichten müssen dem Auftragnehmer vor Abschluss der Vereinbarung nachweislich bekannt gemacht werden.
Wenn das Ergebnis des Auftrags auch Arbeiten betrifft, auf denen Drittrechte lasten, werden die Parteien zusätzliche Vereinbarungen darüber treffen, wie die Nutzung dieser Arbeiten geregelt wird.
Ohne die schriftliche Genehmigung von dem Auftragnehmer ist es dem Kunden nicht gestattet, das Ergebnis des Auftrags umfangreicher zu nutzen oder es anders zu verwenden als vereinbart.
Der Auftragnehmer kann das Ergebnis des Auftrags unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für eigene Werbung verwenden.
14. Spezifikationen und Entwicklung von Websites
Die von dem Auftragnehmer im Auftrag des Kunden erbrachten Arbeiten basieren immer auf einem Auftragsvertrag. Der Auftragnehmer wird die Website mit der gebotenen Sorgfalt entwickeln und dabei die ausdrücklich vereinbarten Spezifikationen oder Designs berücksichtigen. Bevor die Entwicklungsaktivitäten beginnen, kann der Auftragnehmer vom Kunden verlangen, das Design schriftlich zu genehmigen.
Die Parteien können vereinbaren, dass der Auftragnehmer zusätzlich zur Entwicklung auch Wartung und/oder Unterstützung für die Website bereitstellt und/oder dass der Auftragnehmer im Namen des Kunden einen Domainnamen beantragt. Der Auftragnehmer kann vom Kunden verlangen, zu diesem Zweck eine separate schriftliche Vereinbarung abzuschließen. Für Dienstleistungen, die mit der Beantragung, Verlängerung, Abtretung oder Übertragung des Domainnamens verbunden sind, sollte der Kunde die Vorschriften und Praktiken der zuständigen Behörde berücksichtigen. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit oder Aktualität dieser Dienstleistungen oder für das Erreichen des beabsichtigten Ergebnisses des Kunden.
Die Kosten, die mit der Beantragung, Verlängerung, Abtretung oder Übertragung des Domainnamens verbunden sind, liegen in der Verantwortung des Kunden und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
15. Informationspflicht
Der Kunde garantiert die Richtigkeit aller Daten, Informationen, Designs oder Spezifikationen, die vom Kunden oder in dessen Auftrag an den Auftragnehmer übermittelt werden.
16. Garantien und Entschädigungen
Der Kunde garantiert die Richtigkeit des sachlichen Inhalts des abgeschlossenen Ergebnisses des Auftrags, wenn und insofern der Kunde das Ergebnis genehmigt hat, und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter in dieser Hinsicht frei.
Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechten an geistigem Eigentum oder anderweitig in Bezug auf Materialien, Informationen oder Daten, die vom Kunden im Rahmen des Auftrags bereitgestellt werden, frei.
Der Kunde ist verantwortlich für die Nutzung und den Inhalt des Ergebnisses des Auftrags. Der Kunde muss eine Sicherheit und Datensicherung bezüglich des Ergebnisses des Auftrags gewährleangemesseneisten. Wenn im Rahmen des Auftrags Material Dritter verwendet wird, ist der Kunde dafür verantwortlich, die Erlaubnis der berechtigten Anspruchsberechtigten für eine solche Nutzung einzuholen.
Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen frei, die von Personen geltend gemacht werden, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden und für die der Kunde gesetzlich verantwortlich ist, es sei denn, der Kunde beweist, dass die Tatsachen, auf denen der Anspruch beruht, dem Auftragnehmer zuzurechnen sind.
Der Kunde stellt den Auftragnehmer oder die von dem Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags engagierten Dritten von Ansprüchen Dritter frei, die aus den Anwendungen oder der Nutzung des Ergebnisses des Auftrags entstehen.
Der Auftragnehmer garantiert, dass das Ergebnis des Auftrags von dem Auftragnehmer oder in dessen Auftrag entworfen wurde und dass, falls das Ergebnis des Auftrags urheberrechtlich geschützt ist, den Auftragnehmer als Urheber im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) gilt und das Urheberrecht an dem Werk besitzt.
Der Auftragnehmer garantiert, dass das Ergebnis des Auftrags zum Zeitpunkt seiner Realisierung, nach dem Wissen oder dem vernünftigen Wissen von dem Auftragnehmer, keine Rechte Dritter verletzt oder anderweitig rechtswidrig ist.
17. Haftung
Alle Dienstleistungen von dem Auftragnehmer werden mit der gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erbracht. Der Auftragnehmer haftet nicht für Folgeschäden im weitesten Sinne, einschließlich Schäden durch Umsatz-/Gewichtsverlust, Verlust aufgrund von Verzögerungen, Schäden durch (Produktions-) Verluste oder Unfähigkeit zur Nutzung von Daten oder immaterielle Schäden.
Der Auftragnehmer haftet außerdem nicht für:
a) Fehler in den vom Kunden bereitgestellten oder vom Kunden genannten Materialien
b) Missverständnisse oder Fehler bei der Ausführung des Auftrags, wenn diese Fehler ihren Ursprung oder ihre Ursache in Handlungen des Kunden haben, wie z. B. die späte oder nicht vollständige Lieferung vollständiger, einwandfreier und klarer Daten/Materialien;
c) Fehler, die von Dritten, (Sub-) Auftragnehmern oder Mitarbeitern des Kunden verursacht wurden, die im Auftrag des Kunden tätig sind;
d) Mängel in Angeboten von Lieferanten oder Überschreitung der Angebote von Lieferanten;
e) Fehler im Design oder im Text/Daten, wenn der Kunde seine Zustimmung gegeben hat oder die Möglichkeit hatte, eine Inspektion durchzuführen, und erklärt hat, dass er keine solche Inspektion benötigt;
f) Fehler im Design oder im Text/Daten, wenn der Kunde kein bestimmtes Modell, keinen Prototyp oder keinen Test durchführen ließ, und diese Fehler in einem solchen Modell, Prototyp oder Test sichtbar gewesen wären.
Vor der Lieferung des Ergebnisses des Auftrags an den Kunden prüft der Auftragnehmer, ob das Ergebnis den im Auftrag angegebenen Spezifikationen entspricht. Der Kunde hat das Ergebnis des Auftrags nach der Lieferung zu testen und den Auftragnehmer so schnell wie möglich und so detailliert wie möglich über etwaige Fehler oder Mängel zu informieren. Wenn der Kunde innerhalb von fünf Werktagen nach der Lieferung keine Kommentare mitteilt, gilt das Ergebnis des Auftrags als genehmigt. Mögliche „Fehler“ werden von dem Auftragnehmer kostenlos nach einer entsprechenden Mitteilung des Kunden während eines Zeitraums von drei Monaten nach der Lieferung des Ergebnisses des Auftrags behoben.
Eine Haftung von dem Auftragnehmer, einschließlich Schäden aufgrund einer zurechenbaren Pflichtverletzung von dem Auftragnehmer, ist auf den Betrag begrenzt, der von der Berufshaftpflichtversicherung in der betreffenden Angelegenheit ausgezahlt wird, zuzüglich des Selbstbehalts gemäß der betreffenden Versicherungspolice. Schäden aufgrund einer zurechenbaren Pflichtverletzung bei der Vertragserfüllung entstehen nur, wenn der Kunde den Auftragnehmer schriftlich in Verzug setzt, es sei denn, die Erfüllung ist dauerhaft unmöglich.
Mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers bei der Auswahl der engagierten Dritten ist die Haftung für Arbeiten, die der Auftragnehmer in Auftrag gegeben hat, auf die Beträge begrenzt, die der Auftragnehmer von diesen Dritten zurückfordern kann.
Das Recht auf Schadensersatz kann nur entstehen, wenn der Kunde dem Auftragnehmer den Schaden so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Eintritt des Schadens, schriftlich meldet. Der Bericht sollte eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung enthalten, damit der Auftragnehmer angemessen reagieren kann.
Jede Haftung erlischt in jedem Fall nach Ablauf von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Abschluss des Auftrags oder einem Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem der relevante Teil des Auftrags, auf dem der Anspruch basiert, geliefert wurde, es sei denn, der Auftragnehmer hat vor Ablauf dieses Zeitraums eine rechtliche Klage auf Schadensersatz eingereicht.
Die Bestimmungen dieses Artikels sowie alle anderen Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse, die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt werden, gelten auch zugunsten aller Personen und juristischen Personen, die der Auftragnehmer zur Erfüllung der Arbeiten im Rahmen des Auftrags mit dem Kunden einsetzt.
18. Beendigung und Auflösung
Wenn der Kunde die Vereinbarung ohne verschuldeten Vertragsbruch durch den Auftragnehmer kündigt oder wenn der Auftragnehmer die Vereinbarung aufgrund eines verschuldeten Vertragsbruchs des Kunden beendet, schuldet der Kunde dem Auftragnehmer eine Entschädigung zusätzlich zu dem bis dahin angefallenen Honorar und den Kosten. Hierunter fallen auch Handlungen des Kunden, aufgrund derer der Auftragnehmer vernünftigerweise nicht mehr verpflichtet werden kann, den Auftrag zu Ende zu führen, was als schuldhaftes Versäumnis gilt.
Die Entschädigung umfasst mindestens die Kosten für Verpflichtungen, die der Auftragnehmer in eigenem Namen gegenüber Dritten für die Erfüllung des Auftrags eingegangen ist, sowie den verbleibenden Teil des Honorars, das der Kunde schulden würde, wenn der Auftrag vollständig abgeschlossen würde.
Beide Parteien können die Vereinbarung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn eine Insolvenz oder Zahlungseinstellung der anderen Partei vorliegt. In einem solchen Fall werden alle offenen Beträge sofort fällig.
Zum Zeitpunkt der Kündigung des Auftrags, unabhängig vom Grund, erlischt die dem Kunden gewährte Lizenz zur Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Designs.
Eine für unbestimmte Zeit abgeschlossene Vereinbarung kann schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe beendet werden. Wurde keine Kündigungsfrist vereinbart, gilt eine angemessene Frist.
Eine für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossene Vereinbarung kann nicht vorzeitig gekündigt werden.
Der Auftragnehmer kann die Vereinbarung zwischen den Parteien mit sofortiger Wirkung und ohne Schadensersatzpflicht gegenüber dem Kunden beenden, wenn es zu einer Zahlungseinstellung (vorläufig oder endgültig) des Kunden kommt, ein Insolvenzantrag des Kunden gestellt wird, das Unternehmen des Kunden liquidiert wird oder es zu einer wesentlichen Änderung in der Unternehmensstruktur und/oder im beherrschenden Einfluss des Kunden kommt.
19. Höhere Gewalt
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Verpflichtungen zu erfüllen, wenn dies aufgrund höherer Gewalt unmöglich ist. Zu höherer Gewalt gehören unter anderem: (i) höhere Gewalt von Lieferanten, (ii) behördliche Maßnahmen, (iii) Stromausfälle, (iv) Ausfälle von Internet-, Daten- oder Telekommunikationsdiensten, (v) (Cyber-)Kriminalität, (Cyber-)Vandalismus, Krieg oder Terrorismus, (vi) Streiks oder (vii) Pandemien.
Dauert die höhere Gewalt länger als sechzig Tage an, sind beide Parteien berechtigt, die Vereinbarung schriftlich zu kündigen. Die bis dahin im Rahmen des Auftrags geleisteten Dienste bleiben davon unberührt und werden entsprechend abgerechnet.
20. Anwendbares Recht
Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird als Gerichtsstand Nürnberg vereinbart. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.